Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail durch das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten die Anmeldung unterschreiben. Der Ausrichter bestätigt die Teilnahme durch eine schriftliche Bestätigung. Anmeldungen werden nach der eingehenden Reihenfolge bearbeitet.
  2. Rechnungsstellung und Zahlungen
    Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Kursgebühr. Diese ist 6 Wochen Beginn des Kurses zahlbar, bei späterer Anmeldung sofort bei Anmeldung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell gebuchten Kurs/Training. Rabatte werden in der Rechnung ausgewiesen und entsprechendem dem aktuellen auf der Internetseite www.boule-training.de veröffentlichtem Angebot.
  3. Leistungen
    Der Ausrichter leistet entsprechend der auf der Internetseite www.boule-training.de veröffentlichten Kurs-/Trainingsbeschreibung der einzelnen Veranstaltung. Für Auslagen der Seminarteilnehmer, wie Anreise, Übernachtungskosten und Verpflegung außerhalb der Seminardauer kommt der Veranstalter nicht auf. Das Seminar stellt ein Angebot an lernende Menschen, mit dem Ziel einen Lernzuwachs zu erwirken. Die Pflicht des Ausrichters der Erbringung liegt bei Ausrichtung des Kurses/Trainings, damit hat er geleistet. Er kann keinerlei Garantien in Hinblick auf positive Verhaltensänderungen oder Erfolge geben.
  4. Kündigung, Stornierung, Rücktritt
    Durch die Anmeldung zum Seminar wird der Vertrag zwischen Teilnehmer und Ausrichter geschlossen. Auch wenn dieser ggf. durch das Internet übermittelt wird, handelt es sich aufgrund der Bereichsausnahmen und Ausschussgründe nach § 312 BGB n. F. nicht um einen Fernabsatzvertrag, da der Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung zu einem spezifischen Termin vorsieht. Daher haben Teilnehmer kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Sollte der Teilnehmer zurücktreten, kann eine ihm bekannte Person den Vertrag erfüllen. In dem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keinerlei Kosten und bereits gezahlte Seminargebühren werden zu 100% erstattet. Wird der Vertrag nicht durch eine andere Person erfüllt, gilt bei Rücktritt vor Kurstermin bis 12 Wochen 80% Erstattung, 6 Wochen 50% Erstattung, 4 Wochen vor Kursbeginn 40% Erstattung und danach 20%. Bereits begonnen Kurse, die der Teilnehmer früher verlässt, gelten als geleistet und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  1. Ablehnen von Teilnehmern
    Im Falle einer Überbelegung führt der Veranstalter eine Warteliste und informiert die Teilnehmer über diesen Status und kann, wenn kein Platz frei wird die Annahme ablehnen. Der Ausrichter behält sich vor, bestimmte Anmeldungen ohne Grund abzulehnen. Das sind insbesondere Anmeldungen von Teilnehmern, die derzeit in einer Einrichtung beschult oder ausgebildet werden, an der der Ausrichter einen Lehrauftrag hat.
  2. Änderung und Absage von Seminaren
    Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder steht aus verschiedenen Gründen ein Raum oder ein Halle wider Erwarten nicht zur Verfügung, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Sollte es dazu kommen, dass der Ausrichter eine Veranstaltung absagen muss, so werden allen angemeldeten Teilnehmern bereits entrichtete Seminargebühren umgehend zurückerstattet. Darüber hinaus können Teilnehmer keine weiteren Forderungen, wie an den Ausrichter stellen.
  3. Haftung und Aufsichtspflicht
    Teilnehmer unter 16 Jahren können nur in Begleitung berechtigter Personen teilnehmen, die der Aufsichtspflicht nachkommen. Bei Teilnehmern über 16 Jahren kann der Ausrichter nur dann einer Aufsichts- und Fürsorgepflicht nur nachkommen wenn minderjährige Teilnehmer Anweisungen folgen. Sollte das wiederholt nicht der Fall sein,
    kann der Ausrichter den Teilnehmer ausschließen und die Erziehungsberechtigten auffordern ihn wieder in ihre Obhut zu nehmen. In keinem Fall haftet der Ausrichter für durch Minderjährige verursachte Schäden an Gegenständen oder Personen. Die Anreise und Teilnahme geschehen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Sollte der Anmeldende nicht der Teilnehmer sein, steht dieser für die Einhaltung und Anerkennung der genannten Bedingungen ein.
  4. Urheberrecht und Aufzeichnungen
    Verwendete Seminarunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nur zu eigenen Zwecken verwendet werden und dürfen auf keine Weise vervielfältigt werden. Fotos, Tonaufnahmen und Videomitschnitte von Teilnehmern muss der Veranstalterzustimmen.
  5. Nebenabreden, Unwirksamkeit
    Nebenabreden zum Vertrag sind unwirksam. Sie bedürfen der schriftlichen Form. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klausen bleiben die nicht betroffenen wirksam.